Asset Finance Europe: Schlüsselfunktionen für paneuropäische Systeme

Nic Evans von Asset Finance Europe untersucht, was eine Plattform für die Anlagenfinanzierung bieten muss, um europaweit aktiven Leasinggebern von Nutzen zu sein.

Veröffentlicht am 07.05.2010

Die größten strategischen Effizienzvorteile für paneuropäische Systems ergeben sich, wenn solche Systeme von Grund auf mit dem Ziel entwickelt werden, die vielfältigen Anforderungen multinationaler Geschäfte effizient zu unterstützen.

Kulturspezifische Zahlenformate, Währungssymbole und Datumsschreibweisen sind entscheidend für Leasinggeber, die grundlegende Daten in vertrauter und unmissverständlicher Form präsentieren müssen. Telefonnummern der richtigen Länge und Postleitzahlen in der korrekten Schreibweise und Position sind nur zwei Beispiele dafür, was bei einer effizienten Verarbeitung erforderlich ist.

Ich habe Inkassosysteme erlebt, in denen Kundenrufnummern im Ausland, die nicht dem Standardformat für die USA entsprachen, in einem separaten Feld gespeichert werden mussten und drei Bildschirme entfernt von den Rückstandsdaten erschienen. Außerdem müssen paneuropäische Systeme die Vielzahl europäischer Textfelder berücksichtigen. Dies bedeutet Kompatibilität mit osteuropäischer kyrillischer Schrift und in Zukunft eventuell auch mit asiatischen Doppelbyte-Zeichensätzen.

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Rechnungslegungsvorschriften


Statt dass die Buchhaltung nach den GAAPs einzelner Länder geführt und jeden Monat in das übergeordnete Verbuchungssystem der Muttergesellschaft übertragen wird, muss ein paneuropäisches System in der Lage sein, mehrere Verbuchungssysteme gleichzeitig zu führen.

Dies ist vielleicht die komplexeste Anforderung an ein paneuropäisches System, die aber auch den größten Nutzen liefern wird - und das nicht nur für internationale Geschäfte. Viele Organisationen gehen derzeit zu den International Financial Reporting Standards ( IFRS) über und könnten also gleichzeitig die IFRS und das „klassische“ Verbuchungssystem anwenden – wenn beispielsweise die Konzernobergesellschaft zu IFRS wechselt, während einzelne Töchter die Umstellung später nachholen.
Leasing-Unternehmen sollten nicht erwarten, dass die IFRS und die globale Überprüfung von Lease-Verbuchungsregeln durch das Financial Accounting Standards Board (FASB) und das International Accounting Standard Board ( IASB) zu einer Vereinfachung führen oder die Anwendung verschiedener GAAPs eliminieren werden. Außer wenn ein Leasinggeber so groß ist, dass er die Lease-Verbuchungsregeln in jedem relevanten Land beeinflussen kann, wird er weiterhin von Land zu Land unterschiedliche Auslegungen der Standards berücksichtigen müssen.

Die Notwendigkeit gesonderter Verbuchungssysteme könnte auch bei Steuern und im Meldewesen bestehen bleiben. Die Standardisierung wird wahrscheinlich den paradoxen Effekt haben, dass Leasinggeber zukünftig mehr Rechnungslegungsmethoden handhaben müssen statt weniger. Auch in der Bonitätsprüfung wird ein System bei der Bewertung potenzieller Kredite die unterschiedlichen Formate von Finanzausweisen und die jeweils verfügbare Detailgenauigkeit berücksichtigen müssen.
Andrew Denton, Vertriebs- und Marketingdirektor von CHP, sagt dazu: „Man muss einfach in der Lage sein, mehrere GAAPs zu bewältigen. Bei der Entwicklung von ALFA haben wir uns überlegt: Sollten wir ein GAAP haben? Zwei? Drei GAAPs für das Meldewesen? Ein GAAP für die Finanzbuchhaltung? Und in verschiedenen Währungen? Letztendlich entschieden wir uns ganz einfach für Multi-Bilanzierung, und das war auch nötig. Obwohl man immer im Auge behalten muss, wie es funktionieren wird, braucht man auf jeden Fall dieses Maß an Flexibilität.“

Aufsichtskriterien



In früheren Zeiten lag ein Vorteil einheitlicher Finanzplattformen in der regulatorischen Arbitrage. Solange Unternehmen landesintern keine Einlagen annahmen, konnten sie bankenregulierte Geschäfte in anderen Ländern mit schwächerer Regulierung wie Schweden oder Luxemburg ausweisen, statt die volle Aufsichtslast in Ländern wie Frankreich zu tragen (wo die BAFI-Berichterstattungsregeln 24 Bände umfassten). Im Zuge der verschärften Aufsicht in den letzten zwei Jahren verschwinden solche Schlupflöcher jedoch nun.

Wenn Finanzgeber zunehmend direkt an Aufsichtsbehörden in den einzelnen Ländern Bericht erstatten müssen, werden sie mit einer Flut neuer Anforderungen und örtlicher Auslegungen von Basel II konfrontiert sein. Unternehmen wie FRSGlobal bieten Software an, die mehrere regulatorische Schnittstellen unterstützt, aber damit verbunden ist ein entsprechend hoher Preis und weiterhin die Notwendigkeit, Daten aus einzelnen Geschäftssystemen zu extrahieren. Selbst wenn die Muttergesellschaft den Aufsichtsbehörden ihre Berichte vorlegt, müssen die einzelnen Anlagen-Finanzierungsgesellschaften nach wie vor analytische Berichte aus Geschäftsdaten und ihren Historien liefern.

All dies sind komplexe Anforderungen an ein System und kaum Funktionen, die sich im Nachhinein hinzufügen lassen. Bei ihrer Wahl eines Pakets für die multinationale Nutzung müssen Unternehmen von vornherein die vielfältigen Anforderungen jedes Landes klären (einschließlich möglicher zukünftiger Märkte) und sich mit gebührender Sorgfalt davon überzeugen, dass die Lösung ihre geschäftlichen Bedürfnisse wirklich erfüllen wird.

Auf nach Usbekistan


Andrew Denton erklärt: „Von Land zu Land gibt es unterschiedliche Bilanzierungsstandards und sehr unterschiedliche Schnittstellen. Nehmen wir zum Beispiel die baltischen Staaten: Sie werden als Handelsblock betrachtet, sind aber drei sehr verschiedene Länder mit ganz eigenen Schnittstellen und Rechnungslegungsanforderungen. Entscheidend ist, dass man die Schnittstellen im eigenen Unternehmen hat. Wenn ich mir vornehme, in den usbekischen Markt einzusteigen, will ich nicht extra meinen Softwareanbieter anrufen müssen, um mir neue Schnittstellen konfigurieren zu lassen. Ich brauche gut definierte APIs (Application Programming Interfaces) und Zugänge zum System.“

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Dieser Artikel ist eine Onlineveröffentlichung der Asset Finance Europe vom 7. Mai 2010.
Hier wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers.



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